1. Vergütung der Therapieleistungen
a. Privatpatienten
Die Vergütungssätze für Heilmittel gelten für alle Behandlungen, die ab dem 01.07.2023 begonnen werden. Die Vergütungssätze gelten für:
• Befunderhebung
• Privatärztlich verordnete physiotherapeutische Heilmittel
• Physiotherapeutische Heilmittel, die ohne Verordnung angewendet werden (Heilpraktikerleistungen, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie)
Die derzeit gültigen Vergütungssätze für die verschiedenen physiotherapeutischen Therapiemethoden entnehmen Sie der Honorarvereinbarung. Gerne erhalten Sie über die aktuellen Vergütungssätze vorab Auskunft. Für jede Heilmittelverordnung wird eine Honorarvereinbarung geschlossen.
Die Vergütungen für Behandlungen werden mit Ihnen direkt abgerechnet und sind unabhängig von einer Kostenerstattung durch Ihre Beihilfestelle und/oder Private Krankenversicherung von Ihnen zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kostenträger, ob und in welcher Höhe die Kosten für Maßnahmen der Physiotherapie übernommen werden.
Die Behandlungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
b. Gesetzlich Krankenversicherte
Zuzahlung:
Die Vergütungen für Heilmittel rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Gemäß den §§ 32, 43 c und 61 SGB V haben gesetzlich Versicherte Zuzahlungen für kassenärztlich verordnete Heilmittel zu tragen, sofern keine Befreiung von dieser Zuzahlungspflicht besteht. Die Höhe der Zuzahlungen beträgt 10 % der Kosten (= Preisvereinbarung zwischen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und uns) sowie 10 Euro je Verordnung. Für die geleisteten Zuzahlungen erhalten Sie von uns eine Quittung. Sie erklären sich damit einverstanden, den gesamten Zuzahlungsbetrag für alle Behandlungen der Verordnung unmittelbar vor der ersten Behandlungseinheit zu zahlen (siehe auch Rahmenvertrag mit dem GKV Spitzenverband). Bei der Blankoverordnung rechnen wir die Zuzahlung nach der Behandlungsserie mit Ihnen ab, da noch nicht abzusehen ist, wie hoch der Zuzahlungsbetrag bei Beginn der Behandlungsserie ist.
Zu viel geleistete Zuzahlungen erhalten Sie zurück, falls weniger Einheiten erfolgt sind.
Behandlungszeit/-ergänzung:
Sie haben die Möglichkeit die Behandlungszeit auf eigene Kosten zu verlängern/zu ergänzen. Weitere Informationen erhalten Sie vom Therapeuten. Diese Selbstzahlerleistung rechnen wir direkt mit Ihnen ab.
2. Ausfallgebühr
Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 8 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, kann Ihnen die vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt werden.
Sofern Sie gesetzlich versichert sind, stellen wir Ihnen den Betrag in Rechnung, den wir von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse im Falle der Durchführung der Behandlung erhalten hätten.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.
Die durch den Behandlungsausfall ersparten Aufwendungen werden selbstverständlich in Abzug gebracht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund gemäß § 626 BGB bleibt bestehen.
3. Datenschutzvereinbarung und Datenweitergabe zur Abrechnung
Wir speichern Ihre Daten aufgrund der gesetzlichen Grundlage des Art. 9 Abs. 2 lit. DSGVO.
Wir nutzen Ihre Daten zur Dokumentation des Behandlungsverlaufs und zur Abrechnung der von uns erbrachten Leistungen gegenüber Ihnen bzw. Ihrer Krankenkasse.
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten – soweit zur Durchführung des Behandlungsvertrags notwendig – zum Zwecke der automatisierten Verarbeitung durch unsere Praxis-EDV gespeichert werden. An Dritte werden diese Daten ausschließlich nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis weitergegeben.
4. Geltung dieser Vertragsbedingungen
Alle Regelungen dieses Behandlungsvertrags gelten für alle Erst- und Folgeverordnungen (kassenärztliche und privatärztliche Verordnungen), die Sie der Praxis zwecks Behandlungsdurchführung aushändigen. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme von Behandlungen ohne ärztliche Verordnung (Heilpraktikerleistungen). Auch in diesem Fall gelten die vorstehenden Regelungen sowohl für die Erstbehandlung als auch für alle weiteren Folgebehandlungen.